Die Berufsbezeichnungen „Ernährungsberatung“ und „Ernährungstherapie“ sind in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Umso wichtiger ist es, auf eine fundierte Ausbildung und Qualifikation zu achten.
Eine qualifizierte Ernährungstherapie setzt voraus:
- eine ernährungswissenschaftliche Grundausbildung
(z. B. Studium der Oecotrophologie oder Ernährungswissenschaften bzw. staatlich anerkannte Diätassistentenausbildung) - eine Zertifizierung durch einen anerkannten Berufsverband (s. E-Zert* e. V.)
Diese Zertifizierung bestätigt, dass sowohl die fachliche Grundqualifikation als auch regelmäßige Fortbildungen nachgewiesen wurden. Sie ist Voraussetzung für die Bezuschussung durch gesetzliche Krankenkassen nach § 43 SGB V.
Gerade in einem medizinisch geprägten Fachgebiet wie der Ernährungstherapie ist kontinuierliche Weiterbildung essenziell, da sich wissenschaftliche Erkenntnisse stetig weiterentwickeln.
*E-Zert e.V. wurde von den Berufsverbänden VDD und VDOE sowie QUETHEB gegründet. Hier wird verbandsübergreifend, qualitätsgesichert und transparent ein einheitliches Qualifikationsniveau der Leistungserbringer in der Ernährungstherapie geprüft.

